Behandlung klassische Homöopathie
Erstanamnese / Erstkonsultation mit einer Dauer von 2 – 2,5 Stunden 220€
Folgetermine mit einer Dauer von 45 min – 75 min 120€
Akutbehandlung mit einer Dauer von 30 min 70€
Bitte beachten Sie, dass die homöopathischen Behandlungen immer eine zeitintensive Nachbearbeitung im Anschluss an den regulären Termin beinhalten!
Behandlung Ohrakupunktur
Erstanamnese mit Akupunktur mit einer Dauer von 1,5 Stunden 150€
Folgetermine mit Akupunktur mit einer Dauer von 45 min – 75 min 80€
Behandlung Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht
Erstanamnese und Schmerztherapie mit einer Dauer von 2 Stunden 160€
Folgetermine mit einer Dauer von 2 Stunden 160€
Bezüglich Terminabsagen oder – verschiebungen gilt es zu beachten: Ich bitte Sie, Termine frühzeitig zu verschieben oder abzusagen, jedoch spätestens 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin! Im Falle einer zu späten Absage, bzw. eines nicht wahrgenommenen Termins, erhebe ich eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des eigentlichen Honorars.
Die Abrechnung in meiner Heilpraktiker – Praxis erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Ich rechne in meiner Praxis als Privatliquidation also direkt mit Ihnen ab. Sie erhalten von mir eine Rechnung nach dem GeBüH. Diese begleichen Sie nach der Behandlung unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch eine Versicherung.
Da mich viele Patienten:innen nach möglichen Kostenerstattungen fragen, möchte ich Ihnen hiermit ein paar Informationen zu diesem Thema an die Hand geben:
- Im Allgemeinen orientieren sich die Heilpraktiker – Zusatzversicherungen als auch die Privatversicherungen bezüglich ihrer Erstattungen zumeist an dem GeBüH. Dieses Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) wurde seit seiner letzten Herausgabe in 1985 nicht mehr überarbeitet. Dies hat verschiedenste Gründe und es würde an dieser Stelle zu weit führen, das Warum? und Weshalb? dahinter zu beleuchten.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Die Behandlungskosten bei Heilpraktikern werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, bzw. erstattet, denn sie dürfen nicht mit Heilpraktikern abrechnen, sondern nur mit Ärzten. Verträge für Homöopathie, die zwar manche Kassen anbieten, sind jedoch an teilnehmende Vertragsärzte gebunden. Allerdings erstatten einige wenige Krankenkassen (wie z.B. die IKK Südwest oder die AOK Plus) ihren Versicherten im Rahmen von sogenannten Bonusprogrammen o.ä. oder eines „Gesundheitskontos“ anteilig Kosten für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker. In dem Zusammenhang gut zu wissen: Ich bin Mitglied im Berufsverband VKHD (Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.). Meine dort hinterlegte Qualifikation erfüllt meist die strengen Qualitäts- und Ausbildungsanforderungen, die solche gesetzlichen Krankenkassen für eine Erstattung vorraussetzen. Informieren Sie sich im Zweifel direkt bei Ihrer Krankenkasse und fragen nach den genauen Konditionen. Seit 2026 bin ich bei der IKK Südwest sowohl für die homöopathische Behandlung, als auch für die Ohrakupunktur gelistet.
Möglichkeiten zur Kostenentlastung für Sie:
- Heilpraktiker – Zusatzversicherung: Als gesetzlich Versicherte:r können Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abschließen. Es gibt sehr unterschiedliche Modelle und Konditionen. Je nach Tarif übernimmt diese Versicherung anteilweise die Kosten für die Behandlung. Wie hoch dieser Anteil ist, bezieht sich auf die Vertragdetails und den vereinbarten Tarif (werden z.B. nur die Mindestbeträge der jeweiligen Ziffern aus dem GeBüH erstattet oder auch bis zum Höchstbetrag? Wie oft im Jahr kann man eine Rechnung einreichen? usw.).
- Private Krankenversicherung / Beihilfe: Wenn Sie privat versichert oder Beihilfe berechtigt sind, werden die Behandlungskosten je nach abgeschlossenem Tarif anteilweise oder sogar ganz erstattet (siehe auch Heilpraktiker – Zusatzversicherung).
- Steuerliche Absetzbarkeit: Falls Sie über keine Versicherung verfügen, die evtl. anteilige Kosten übernimmt und Sie die Behandlung als Selbstzahler tragen, besteht häufig die Möglichkeit, Honorare für Heilpraktiker – Behandlungen als „außergewöhnliche Belastungen“ über die Steuererklärung beim Finanzamt steuerlich geltend zu machen.

Falls Sie Fragen bezüglich der Kosten haben, können Sie mich natürlich gerne ansprechen!

